Annahme von folgenden Recyclingmaterialien
| EAK-Abfallschlüssel |
Zulässiges Eingangsmaterial |
| 020107 |
Rinden, Holz, Holzreste von unbehandeltem Holz |
| 030101 030301 |
Rinden- und Korkabfälle |
| 030102 |
Sägemehl und Sägespäne aus unbehandeltem Holz |
| 030103 |
Schwarten, Spreissel, Sägemehl und Sägespäne, Verschnitt und Holzabfälle von unbehandeltem Holz |
| 190901 |
Abfisch-, Mäh- und Rechengut aus Gewässerunterhalt |
| 200201 |
getrennt gesammelte, kompostierbare Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen |
| 200302 |
getrennt erfasste, biologisch abbaubare Marktabfälle |
Mengenbeschränkung:
Nach der Abfallwirtschaftssatzung werden Grün- und Gartenabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, wobei festgelegt worden ist, dass eine Menge von 5 m³ pro Jahr und Grundstück als haushaltsüblich anzusehen ist. Pro Anlieferung wird - außer an den Kompostieranlagen am Recyclinghof Kaufering und an der Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten - nur eine Menge von 1 m³ angenommen. Größere Mengen müssen an den Kompostieranlagen am Recyclinghof Kaufering oder an der Deponie Hofstetten angeliefert werden. Dort werden 5 m³ pro Jahr und Grundstück kostenlos angenommen. Die Grünabfallmengen, die 5 m³ übersteigen, werden gegen eine Gebühr angenommen.
Die kostenlose Annahme von maximal 5 m³ pro Jahr gilt nur für Privathaushalte im Landkreis Landsberg.
Gewerbliche Anlieferungen sind generell kostenpflichtig.
Weitere Informationen
Annahme
von Wurzelstöcken nur auf der Kompostieranlage Kaufering, gegen
Gebühr.
Von dieser Aufstellung abweichende
Eingangsmaterialen werden nicht angenommen! Eine Prüfung der eingehenden Materialien und eine
gegebenenfalls erforderliche Annahmeverweigerung behalten wir uns vor.