Lech-Kompost

Annahme von folgenden Recyclingmaterialien
EAK-Abfallschlüssel Zulässiges Eingangsmaterial
020107 Rinden, Holz, Holzreste von unbehandeltem Holz
030101 030301 Rinden- und Korkabfälle
030102 Sägemehl und Sägespäne aus unbehandeltem Holz
030103 Schwarten, Spreissel, Sägemehl und Sägespäne, Verschnitt und Holzabfälle von unbehandeltem Holz
190901 Abfisch-, Mäh- und Rechengut aus Gewässerunterhalt
200201 getrennt gesammelte, kompostierbare Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen
200302 getrennt erfasste, biologisch abbaubare Marktabfälle


Mengenbeschränkung:

Nach der Abfallwirtschaftssatzung werden Grün- und Gartenabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, wobei festgelegt worden ist, dass eine Menge von 5 m³ pro Jahr und Grundstück als haushaltsüblich anzusehen ist. Pro Anlieferung wird - außer an den Kompostieranlagen am Recyclinghof Kaufering und an der Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten - nur eine Menge von 1 m³ angenommen. Größere Mengen müssen an den Kompostieranlagen am Recyclinghof Kaufering oder an der Deponie Hofstetten angeliefert werden. Dort werden 5 m³ pro Jahr und Grundstück kostenlos angenommen. Die Grünabfallmengen, die 5 m³ übersteigen, werden gegen eine Gebühr angenommen.

Die kostenlose Annahme von maximal 5 m³ pro Jahr gilt nur für Privathaushalte im Landkreis Landsberg.
Gewerbliche Anlieferungen sind generell kostenpflichtig.

Weitere Informationen



Annahme von Wurzelstöcken nur auf der Kompostieranlage Kaufering, gegen Gebühr.

Von dieser Aufstellung abweichende Eingangsmaterialen werden nicht angenommen! Eine Prüfung der eingehenden Materialien und eine gegebenenfalls erforderliche Annahmeverweigerung behalten wir uns vor.